SA Stadtinstallation e.U., Stand April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SA Stadtinstallation e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Installationsleistungen im Bereich Gas-, Wasser-, Heizungs- und Sanitärtechnik. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis gekennzeichnet. Ein Festpreis-Angebot hat eine Bindungsfrist von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Der Auftrag kommt durch schriftliche (auch per E-Mail) Annahme durch den Auftraggeber zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Nicht explizit genannte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Bei unvorhersehbaren Umständen während der Ausführung (z.B. verdeckte Altrohre, nicht dokumentierte Installationen) wird der Auftraggeber vor der weiteren Ausführung informiert und stimmt dem Nachtrag schriftlich zu.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (20 %). Zahlungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB und Mahn- spesen verrechnet. Für Notdienst-Einsätze ist eine Sofortzahlung nach Abschluss der Arbeit vereinbart (Barzahlung, Bankomat oder Sofortüberweisung).
Vereinbarte Termine werden nach besten Kräften eingehalten. Liefer- und Montagetermine verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Lieferverzug durch Dritte oder unverschuldete Baustellenunterbrechungen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nach § 922 ABGB. Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, bei unbeweglichen Sachen (fest verbunden mit dem Gebäude) 3 Jahre. Verschleißteile (z.B. Dichtungen, Elektroden, Ionisationsstifte) sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftpflichtversicherung mit branchenüblicher Deckung besteht. Folgeschäden sind nur insoweit gedeckt, als die Versicherung eintritt.
Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.
Bei Konsumentengeschäften im Sinne des KSchG besteht das gesetzliche Rücktrittsrecht. Bei Storno nach Auftragsbestätigung aber vor Arbeitsbeginn werden bereits entstandene Kosten (z.B. bestellte Materialien, Planungsaufwand) in Rechnung gestellt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien. Bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG.



